Erhaltungsprojekt N06.28 NEB EM Lyss Süd – Schönbühl
Wir freuen uns sehr, in den kommenden Jahren die ASTRA Filiale Thun im Erhaltungsprojekt N06.28 NEB EM Lyss Süd – Schönbühl als Bauherrenunterstützung und Oberbauleitung begleiten zu dürfen. Die Instandsetzung des Abschnitts umfasst einen Deckbelagsersatz sowie umfangreiche Massnahmen an den Kunstbauten. Die Realisierung ist in den Jahren 2025 bis 2027 geplant.
A1 Gubrist Eröffnungstag
Ein Nadelöhr weniger: Am 3. Juli wurde die 3. Röhre des Gubristtunnels offiziell, durch Bundesrat Albert Rösti zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Stadt Zürich, den Standortgemeinden sowie den Projektbeteiligten eröffnet. In Fahrtrichtung Bern stehen den Verkehrsteilnehmern nun 3 Spuren offen.
Erhaltungsprojekt N01/42 N11/60 Verzweigung Zürich Ost – Kloten Süd
R+R hat zusammen mit Amstein+Walthert AG von der ASTRA Filiale Winterthur den Zuschlag für die Bauherrenunterstützung im Erhaltungsprojekt N01/42 N11/60 Verzweigung Zürich Ost – Kloten Süd erhalten. Im Rahmen der Instandsetzung sind umfangreiche Arbeiten am Trassee, den Kunstbauten sowie der Erneuerung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung geplant.
Begrüssung Stefan Isler
Wir begrüssen ganz herzlich Stefan Isler als neuen Mitarbeiter bei R+R und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Mit seinen langjährigen Erfahrungen im operativen und strategischen Projektmanagement ergänzt Stefan Isler ideal die Beratungsdienstleistungen von R+R.
Erhaltungsprojekt N06.28 NEB EM Lyss Süd – Schönbühl
A1 Gubrist Eröffnungstag
Erhaltungsprojekt N01/42 N11/60 Verzweigung Zürich Ost – Kloten Süd
Begrüssung Stefan Isler
Luftverkehr mit Ultraleicht-Flugzeugen
Die Schweiz ist heute weltweit eines der wenigen Länder, welche den Betrieb ultraleichter Luftfahrzeuge kategorisch verbieten. Das BAZL erwägt aufgrund eines Gesuches aus Pilotenkreisen eine Lockerung dieses Verbotes. R+R erhielt den Auftrag, das Interesse an der Ultraleichtfliegerei in der Schweiz abzuklären.
Seit 2005 sind in der Schweiz sogenannte Ecolight-Flugzeuge zugelassen. Dabei handelt es sich ausschliesslich um aerodynamisch gesteuerte Leichtflugzeuge. Die übrigen ultraleichten Luftfahrzeuge, wie z.B. gewichtskraftgesteuerte Trikes, ultraleichte Helikopter oder Tragschrauber (Gyrocopter) sind nach wie vor nicht zugelassen. Ultraleichte Flugzeuge mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 kg/m2 sind gemäss Luftfahrtverordnung gänzlich verboten. Der Schweizerische Hängegleiterverband hatte beim BAZL ein Gesuch zur Zulassung von Hängegleitern mit Elektroantrieb eingereicht. In diesem Zusammenhang prüft das BAZL die Möglichkeiten einer Zulassung weiterer Kategorien ultraleichter Flugzeuge sowie die Aufhebung des oben genannten Verbotes. R+R erhielt vom BAZL den Auftrag, die Entwicklung der Ultraleichtfliegerei in ausgewählten Nachbarländern zu beleuchten und eine Studie zum Interesse an der Ultraleichtfliegerei in der Schweiz zu erstellen.
Eine Zulassung von Ultraleichtflugzeugen in der Schweiz würde in jedem Fall an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Beispielsweise sind aufgrund der schweizerischen Verhältnisse ein Flugplatzzwang für nicht fussstartfähige Fluggeräte sowie eine Art Pilotenlizenz fast unabdingbar. Deshalb lag es nahe, das Interesse an der motorgetriebenen Ultraleichtfliegerei in erster Linie bei den heutigen Piloten abzuklären. R+R hat mögliche Kategorien solcher Ultraleichtflugzeuge definiert und auf dieser Grundlage eine Umfrage bei Motor-, Segelflug- und Hängegleiterpiloten sowie Flugschulen und -clubs durchgeführt. Über 1‘600 Piloten und 57 Flugschulen und -clubs haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Umfrage hat ein gewisses Interesse an der Ultraleichtflieger deutlich gemacht.
Auftraggeber
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Bearbeitungszeit
2010 – 2011
Projektart
Luftverkehr
Dienstleistungsbereich
Beratung
Kompetenzfelder
Szenarien für Verkehr und Verkehrsbetrieb
Downloads
Projektblatt
Ansprechpartner

Dr. Jost Lüking
Berater Ökonomie, Präsident Verwaltungsrat